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News
17.09.2026
Kellerdecke selbst dämmen: In sechs Schritten zu weniger Heizkosten
Die Decke von unbeheizten Kellerräumen zu dämmen lohnt sich. Unterstützung durch Handwerksbetriebe ist dafür nicht nötig. Mit ein wenig handwerklichem Geschick können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Dämmung in sechs Schritten selbst anbringen. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Sanierungsmaßnahme ist äußerst effektiv: Sie spart bis zu zehn Prozent Heizkosten jährlich. Kosten fallen nur für das Material an. Nachdem die Kellerdecke gedämmt wurde, ist zudem der Fußboden im Erdgeschoss im Winter nicht mehr kalt. Zusätzlich zur Dämmung der Kellerdecke empfiehlt sich auch ein Blick auf den Dachboden. Eine gute Dämmung der oberen Seite des Dachbodens schützt nicht nur vor Kälte, sondern auch vor Hitze. In manchen Fällen ist die Dämmung des Dachbodens sogar Pflicht. Während bei der Dachdämmung Fachleute gefragt sind, ist bei der Dämmung der oberen Geschossdecke ebenfalls viel in Eigenregie möglich.
Jetzt schon an den Winter denken, das ergibt mit Blick auf die hohen Energiepreise Sinn. Eine einfache, aber effektive Art der energetischen Sanierung lässt sich leicht selbst durchführen: das Dämmen der Kellerdecke. Die Maßnahme gerät häufig in Vergessenheit. Gerade in älteren Gebäuden mit unbeheiztem Keller lohnt sich die Aktion. Die Dämmung sorgt dafür, dass in der Heizsaison der Fußboden im Erdgeschoss weniger kalt ist, da die Kälte aus dem Keller nicht mehr in den Fußboden eindringt. Außerdem lassen sich Heizkosten sparen.
Zuerst steht der Kauf des Dämmmaterials an. Es ist im Baustoffhandel oder Baumärkten erhältlich. Bei der Auswahl des Dämmstoffes können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer auf Hartschaumplatten aus Polystyrol oder Polyurethan, Stein- und Mineralwollematten oder -platten sowie Naturdämmstoffe, beispielsweise Holzweichfaser- oder Zelluloseplatten zurückgreifen.
Vorab sollte sichergestellt werden, dass nach der Dämmung noch ausreichend Kopfhöhe vorhanden ist. Das sind etwa zwei Meter unter der Decke, damit sich niemand den Kopf anstößt. Es ist wichtig, dies vor dem Kauf der Platten zu klären, da dadurch manche Dämmstoffe als Möglichkeit ausfallen, weil sie zu dick sind. Gut zu wissen: Wer besonders gut dämmende Materialien nutzt, ist hier im Vorteil. Mit ihnen erreicht man auch mit weniger Zentimetern bereits die gewünschte Dämmleistung.
Wichtig ist der Dämmwert den das Bauteil nach der Maßnahme erreicht. Der Dämmwert wird als U-Wert bezeichnet. Ein Wert von unter 0,2 Watt pro Quadratmeter und Kelvin ist besonders gut. „Bei den meisten Dämmmaterialien reichen rund 14 Zentimeter, um die gewünschte Dämmung zu erreichen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. Bei Polyurethan etwa ist dafür eine Dicke von rund zehn Zentimetern erforderlich, bei Holzweichfaser 18 Zentimeter.
Befinden sich ungedämmte oder schlecht gedämmte Heizleitungen an der Kellerdecke, sollte man hierfür zudem Dämmschläuche oder -schalen kaufen.
Nach dem Kauf der Dämmung befreien die Do-it-Yourself-Handwerkenden die Kellerdecke von Spinnweben, Dreck, Staub und eventuell losem Putz.
Bevor es an die eigentliche Dämmung der Kellerdecke geht, packen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wo nötig zunächst die Heizleitungen dick in Dämmschalen oder -schläuche ein.
Nun wird die Kellerdecke gedämmt. Beim Befestigen der Dämmplatten kommen Kleber, Dübel oder Schienensysteme zum Einsatz. Glatte Betondecken sind am einfachsten zu dämmen. Von der Dicke des Dämmstoffs und der Oberfläche der Kellerdecke hängt es ab, ob zusätzlich gedübelt werden muss. Hier gilt: Je dicker die Dämmplatte und je schlechter haftend die Decke, desto eher müssen die Platten mit Dübeln befestigt werden. Wer sich unsicher ist, wie die Dämmplatten befestigt werden sollen, findet Infos dazu in den Herstellerangaben oder fragt im Fachhandel bei geschultem Personal nach. Wichtig: Während der Dämmung ist das sorgfältige und fugenfreie Anbringen der Dämmplatten erforderlich. So hält die Dämmung weit länger als dreißig Jahre.
Sind die Dämmplatten an der Kellerdecke befestigt, kann man sie anschließend noch verputzen, streichen oder mit einer Gipskartonplatte versehen. Bei einigen Platten ist die Oberfläche bereits gestrichen, dann entfällt dieser Schritt.
Schließlich sollte man noch einen sogenannten Schleppstreifen anbringen, so dass die Kellerwände im oberen Bereich, unterhalb der Decke, ebenfalls gedämmt sind. Dadurch entsteht eine Dämmschürze, die Wärmebrücken durch die Kellerwände verringert. Außerdem reduziert auch diese Maßnahme die Heizkosten. Für die Wanddämmung ist eine Dämmstärke von mindestens vier Zentimetern und eine Plattenbreite von etwa 50 Zentimetern ausreichend. Hat das Gebäude keine Fassadendämmung, sollte eine Fachperson prüfen, ob eine Dämmschürze das Schimmelrisiko im Erdgeschoss erhöht.
In bewohnten und beheizten Kellern macht das Dämmen der Kellerdecke keinen Sinn. Hier lohnt sich in der Regel das Dämmen des Kellerbodens und der Kelleraußenwand von innen. Bei nur einzelnen beheizten Kellerräumen sollten auch die Innenwände zu den unbeheizten Räumen komplett gedämmt werden. Achtung: Diese Maßnahmen sind deutlich komplizierter als die recht einfache Dämmung der Kellerdecke. Hier rät Zukunft Altbau dazu, sich vor der Dämmung bei einer Energieberaterin oder einem Energieberater zu informieren. Sie stellen sicher, dass keine Luftfeuchtigkeit hinter oder in der Dämmung kondensiert und dadurch Schäden entstehen.
Neben der Kellerdecke sollte auch der Dachboden von unbewohnten Dachgeschossen gedämmt werden. Fachleute sprechen dann von der Dämmung der obersten Geschossdecke. Eine gute Dämmung dort schützt in den darunterliegenden Wohnräumen nicht nur vor Kälte im Winter, sondern auch vor Hitze im Sommer. Da es zukünftig immer mehr heiße Tage geben wird, ist das Dämmen des Dachbodens ein wertvoller Beitrag, die Wohnräume fit gegen Hitze zu machen.
In vielen Fällen ist die Dämmung der obersten Geschossdecke gesetzlich verpflichtend. Das ist der Fall, wenn der Mindestwärmeschutz unterschritten wird und es sich nicht um ein selbstbewohntes Einfamilienhaus handelt. Die Expertinnen und Experten von Zukunft Altbau empfehlen für die oberste Geschossdecke eine möglichst dicke Dämmschicht. Auch hier können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit handwerklichen Grundkenntnissen selbst Hand anlegen. Je nach Material ist mindestens eine Dämmschicht von zwölf bis 18 Zentimetern vorgegeben. Da es hier keine Beschränkungen durch die erforderliche Raumhöhe gibt, wird sogar empfohlen, bis zu etwa zehn Zentimeter mehr Dämmstoff einzubauen als der Gesetzgeber fordert. Es gilt: Jeder zusätzliche Zentimeter sorgt für eine bessere Isolierung und damit für niedrigere Heizkosten und weniger Wärmeeintrag im Sommer. Die Zusatzdämmung bei diesem Bauteil macht sich schnell bezahlt.
Wer zuhause eine Holzbalkendecke als oberste Geschossdecke hat, sollte vor der Sanierung eine Energieberaterin oder einen Energieberater befragen. Sie prüfen, ob eine Dampfbremse nötig ist und wie diese korrekt an benachbarte Bauteile angeschlossen wird. Eine Dampfbremse schützt das Bauteil vor Feuchteschäden, indem sie den Eintrag feuchter Luft aus dem Zimmer in die Dämmschicht verringert. Weitere Fragen zu Holzbalkendecken beantwortet das Fachhandwerk der Stuckateure und Zimmerer sowie Gebäudeenergieberaterinnen und -berater.
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News
10.09.2026
Wärmepumpen-Absatz wächst im ersten Halbjahr auf 195.000 Anlagen
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. zieht eine positive Bilanz zum ersten Halbjahr: Der Markt habe sich in die richtige Richtung entwickelt, denn Unabhängigkeit, dauerhafte Bezahlbarkeit und Klimaschutz spielten mittlerweile für viele Verbraucher bei der Wahl der Heizung eine größere Rolle. Damit sich der Trend fortsetze, bleibe mittelfristig die Entwicklung der Energiepreise ausschlaggebend.
Im ersten Halbjahr 2026 wurden laut BWP/BDH-Absatzstatistik in Deutschland 40 Prozent mehr Wärmepumpen von den Herstellern an Großhändler oder Fachhandwerker abgesetzt als im Vorjahreszeitraum. „Die gute Entwicklung ist vor allem auf das steigende Bewusstsein der Verbraucher für die Risiken der Wärmeversorgung mit fossilen Energien und gleichzeitig auch auf den großen Erfolg der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurückzuführen“ bilanziert BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel.
„Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass die Regierungskoalition hier jetzt Klarheit für die Verbraucher geschaffen hat, dass dieses sehr beliebte und erfolgreiche Förderprogramm bis zum Jahr 2030 verlässlich fortgeführt wird“, so Sabel. Das sei laut seiner Aussage auch aus gutem Grunde geboten: „Die Konflikte im Nahen und Mittleren Osten verdeutlichen, dass Deutschland noch viel zu abhängig von fossilen Energieträgern ist. Die BEG hilft Verbrauchern, sich aus der fossilen Kostenfalle zu befreien und stärkt gleichzeitig die geopolitische Souveränität des Landes.“
Grundsätzlich unterstütze der Verband zudem auch die Einigung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die laut dem BWP-Geschäftsführer jetzt Klarheit schaffe: „Nun können alle Beteiligten die Kunden zuverlässig beraten und Antworten darauf liefern, wie es weitergeht.“ Das stärke erwartbar auch die Investitionsbereitschaft.
Obwohl das GModG den Einbau von Gas- und Ölheizungen wieder zulässt, geht Sabel davon aus, dass sich der Trend zur Wärmepumpe fortsetzt. Denn durch die Verpflichtung, in wachsendem Maße „grüne“ Gase oder Öle einzukaufen, sind mit dem Einbau entsprechender Heizungen erhebliche Kostenrisiken verbunden. Dies haben zuletzt auch Studien des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln und des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) in Freiburg belegt: Die Institute warnen vor übereilten Investitionen in die vermeintlich günstigen fossilen Optionen.
Welche Kosten bei neu eingebauten Gasheizungen entstehen, hat das IW für eine typische teilsanierte Altbauwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden in mehreren Szenarien berechnet. Das Ergebnis ist sogar für das Durchschnittsszenario alarmierend: Die jährlichen Kosten verdoppeln sich nahezu – von rund 1.080 Euro im Jahr 2026 auf 1.952 Euro im Jahr 2040. Mit einem Anteil von über 70 Prozent entfällt der größte Teil des Kostenanstiegs auf die verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase.
Daher komme es jetzt vor allem auf Aufklärung an, so Sabel: „Unsere Mitglieder im Handwerk und in der Beratung sind im regen Austausch mit der Kundschaft, die jetzt verständlicherweise wissen will, welche Lösung für sie die beste ist. Dabei zeigt sich immer wieder, dass wichtige Informationen noch nicht bei denjenigen angekommen sind, die sie am dringendsten benötigen, beispielsweise zu den finanziellen Auswirkungen der Biotreppe oder zur Förderung.“
Derzeit sorge insbesondere die weltpolitische Lage dafür, dass sich Kunden von fossilen Energieträgern und Abhängigkeiten abwenden. Damit dies auch mittelfristig so bleibe und die Branche Planungssicherheit über die künftige Marktentwicklung erhalte, plädiert der BWP dafür, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Entlastung des Strompreises umzusetzen. Dies betreffe vor allem die Senkung der Stromsteuer.
„Der BWP hält Entlastungen beim Strompreis und eine ambitionierte CO2-Bepreisung auch deshalb für geboten, weil das im Ordnungsrecht gesunkene Ambitionsniveau kompensiert werden muss. Denn Europarecht und Grundgesetz verpflichten auch langfristig zu einem ambitionierten Ausbau erneuerbarer Wärme“, mahnt Sabel.
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. ist ein Branchenverband mit Sitz in Berlin, der die gesamte Wertschöpfungskette rund um Wärmepumpen umfasst. Im BWP sind über 1.400 Unternehmen der Heizungsindustrie, Handwerksunternehmen, Planungs- und Architekturbüros, Bohrfirmen sowie Energieversorger organisiert, die sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen engagieren.
Die deutsche Wärmepumpen-Branche beschäftigt rund 100.000 Personen und erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 3,5 Milliarden Euro. Derzeit werden in Deutschland knapp zwei Millionen Wärmepumpen genutzt. Die hier verbauten Anlagen werden zu rund 95 Prozent von BWP-Mitgliedsunternehmen hergestellt.