• Immobilien

    23.05.2025

    Baugrundstück in Kerken-Aldekerk, Aldekerk Süd II. Bauabschnitt

    Dieses Baugrundstück befindet sich in Aldekerk, einer ruhigen und familienfreundlichen Gemeinde. Das Grundstücke bietet ausreichend Platz für die Errichtung einer Doppelhaushälfte. Bei den Baugrundstücken handelt es sich um Grundstücke der Gemeinde Kerken. Wichtige Eckdaten: – Verpflichtung zum Baubeginn innerhalb von 18 Monaten nach der Fälligkeit des Kaufpreises – Bezugsfertige Herstellung des Wohnhauses bis zum Ablauf von drei Jahren nach Baubeginn – 5 Jahre Selbstnutzungsverpflichtung (Hauptwohnsitz) seit Bezugsfertigkeit – Anschlussverpflichtung an das Nahwärmesystem der Stadtwerke Kempen für die Dauer von 10 Jahre Folgende Baugrundstücke sind noch verfügbar: EFH 14: 334 m² für eine Doppelhaushälfte, KP € 80.160,- EFH 15: 334 m² für eine Doppelhaushälfte, KP € 80.160,- EFH 16: 334 m² für eine Doppelhaushälfte, KP € 80.160,- EFH 17: 320 m² für eine Doppelhaushälfte, KP € 76.800,-

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  • News

    22.05.2025

    Endlich Grillsaison! Aber bitte mit Rücksicht

    Rücksicht geht vor: Grillen ist nicht immer erlaubt

    In dicht besiedelten Wohngegenden kann es schnell zu Konflikten kommen, wenn Rauch, Geruch oder Lärm die Nachbarschaft stören. „Grundsätzlich ist das Grillen auf dem eigenen Balkon, der Terrasse oder im Garten erlaubt“, sagt IVD-Sprecher Stephen Paul. „Aber die persönliche Freiheit endet dort, wo die Rechte anderer beeinträchtigt werden.“

    Zwar gibt es keine bundeseinheitlichen Grillvorschriften, doch nachbarschaftsrechtlich kann das Grillen problematisch werden, wenn es wiederholt zu Belästigungen kommt. In der Rechtsprechung gelten ein- bis zweimal monatliches Grillen mit vorheriger Ankündigung gegenüber den Nachbarn oft als zumutbar.

    Auch nach § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind erhebliche Belästigungen durch Rauch und Gerüche zu vermeiden. Wer regelmäßig grillt, sollte daher auf stark rauchende Holzkohlegrills verzichten oder auf Elektro- oder Gasgrills ausweichen. In einigen Städten gibt es zudem kommunale Verbote für das Grillen auf Balkonen. Vermieter können das Grillen in Hausordnungen oder im Mietvertrag ausdrücklich untersagen.

    Regeln fürs Grillen in Wohnungseigentümergemeinschaften

    In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gelten besondere Regeln. Laut Wohnungseigentumsgesetz darf jeder Eigentümer sein Sonder- und Gemeinschaftseigentum nur so nutzen, dass andere nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Auch das Grillen fällt unter dieses „maßvolle Nutzungsgebot“ (§ 14 WEG).

    Die Eigentümerversammlung kann das Grillen mit Holzkohle auf Balkonen durch Beschluss untersagen oder offene Flammen generell verbieten. Elektrogrills dürfen in der Regel genutzt werden – solange sie andere nicht stören, wie es § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG verlangt. Unwirksam sind dagegen Beschlüsse, die Grillen nur bei völliger Rauch- und Geruchsfreiheit erlauben – solche Vorgaben sind rechtlich zu unbestimmt. Auch eine uneingeschränkte Erlaubnis zum Grillen kann anfechtbar sein, wenn sie berechtigte Interessen anderer Eigentümer missachtet.

    Besonders im Gemeinschaftsgarten oder auf Sondernutzungsflächen kommt es auf den Einzelfall an: Lage, Häufigkeit, Art des Grillens – und vor allem: ob konkrete Störungen vorliegen. In solchen Fällen können einzelne Eigentümer gemäß § 1004 BGB Unterlassung verlangen.

    Brandschutz: Vorsicht auf dem Balkon

    Gerade auf Balkonen birgt Grillen besondere Risiken. „Holzkohlegrills sind dort keine gute Idee“, warnt IVD-Sprecher Paul. „Sie entwickeln hohe Temperaturen und können gefährliche Funken schlagen.“ Auch der aufsteigende Rauch kann benachbarte Wohnungen beeinträchtigen oder gar Brandmelder auslösen. Gas- oder Elektrogrills sind auf Balkonen die deutlich sicherere Wahl.

    Auch im Garten an die Sicherheit denken

    Auch im Garten ist auf Sicherheitsvorkehrungen zu achten – vor allem während Trockenperioden. „Grillen im oder in der Nähe von Wäldern ist meist streng geregelt“, erklärt Paul. Oft gelten Mindestabstände von 50 bis 100 Metern zum Waldrand.

    Darüber hinaus sollten Grillgeräte stets auf feuerfestem Untergrund stehen und nicht bei starkem Wind betrieben werden. Der Abstand zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbeln, Holzfassaden oder Hecken sollte ausreichend groß sein. Auf flüssige Brandbeschleuniger sollte unbedingt verzichtet werden – geeignet sind stattdessen feste Grillanzünder. Der Grill darf nie unbeaufsichtigt bleiben, und nach dem Grillen ist darauf zu achten, dass Glut und Asche vollständig erloschen sind. Geeignete Löschmittel wie Sand, Feuerlöscher oder eine Löschdecke sollten stets griffbereit sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.

    Feste Grillanlagen: Was beim Bau zu beachten ist

    Wer einen gemauerten Grill oder festen Grillkamin errichten möchte, sollte sich vorab über die baurechtlichen Vorschriften informieren. Solche Anlagen gelten häufig als bauliche Einrichtungen und unterliegen den Landesbauordnungen.

    Entscheidend sind vor allem einzuhaltende Abstände zum Nachbargrundstück – meist zwei bis drei Meter – sowie eine mögliche Genehmigungspflicht, wenn bestimmte Höhen oder Größen überschritten werden. Auch der Brandschutz spielt eine Rolle: Feste Grills sollten immer ausreichend entfernt von brennbaren Objekten wie Holzzäunen oder Gartenhäusern platziert werden. Wer unsicher ist, sollte sich an das örtliche Bauamt wenden.

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  • Immobilien

    20.05.2025

    Attraktives, individuelles Ladenlokal mit Werkstatt in Geldern

    Das Ihnen hier angebotene Ladenlokal befindet sich im Erdgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses, welches im Jahre 1962 errichtet wurde. Das Ladenlokal verfügt über eine Nutzfläche von ca. 210 m², diese verteilt sich auf 2 große Verkaufsräume, Küche, Flur, Abstellraum, WC, Werkstatt und einen Anbau, der vor kurzem neu errichtet wurde. Außerdem verfügt das Ladenlokal über 3 Pkw-Stellplätze, weitere Stellplätze können in Absprache mit dem Eigentümer dazu gemietet werden. Auch ein Kellerraum gehört zur Einheit.

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  • Immobilien

    15.05.2025

    reserviert

    Doppelhaushälfte mit großem Garten und viel Potenzial in Straelen

    Das Ihnen hier angebotene Doppelhaus wurde im Jahre 1962 errichtet und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 100 m². Die Wohnfläche verteilt sich auf 4 Zimmer, Küche, Flur, Bad, Gäste-WC und Abstellraum, darüber hinaus ist das Haus vollunterkellert. Der Dachboden, erreichbar über eine Einschubtreppe, bietet zusätzliche Nutzfläche. Ebenso verfügt das Haus über eine Garage und einen Garten in westlicher Lage mit überdachten Freisitzen und einem Balkon. Eine Zufahrt bietet Platz für mehrere PKW´s.

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  • News

    15.05.2025

    Stromspiegel 2025: So viel können die Deutschen einsparen

    Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt in einer Wohnung mit zentraler Warmwasserbereitung verbraucht jährlich 1.900 Kilowattstunden (kWh) und bezahlt im Jahr 280 Euro mehr Stromkosten als ein vergleichbarer sparsamer Haushalt.

    „Fast zwei Drittel unserer Nutzerinnen und Nutzer geben an, dass sie noch Strom sparen können – sie wissen nur nicht immer, wie“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. „Der StromCheck hilft dabei und liefert schon nach wenigen Schritten eine Analyse des Stromverbrauchs – und passende Tipps, mit denen sie ihr Sparpotenzial voll ausschöpfen können.“ Drei besonders effektive Tipps können alle Haushalte umsetzen: die Beleuchtung auf LEDs umstellen, Elektro-Geräte vollständig ausschalten und beim Geräteneukauf auf hohe Energieeffizienz achten.

    Stromverbrauch im Saarland, in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen am höchsten

    Der Blick auf die Bundesländer zeigt erhebliche Unterschiede beim Pro-Kopf-Stromverbrauch: Am sparsamsten sind Haushalte in Sachsen (1.075 kWh pro Jahr), Thüringen (1.115 kWh) und Mecklenburg-Vorpommern (1.125 kWh), wo jährlich nur rund 430 bis 450 Euro Stromkosten pro Person anfallen. Im Gegensatz dazu verbrauchen Haushalte im Saarland (1.365 kWh), in Rheinland-Pfalz (1.350 kWh) und Nordrhein-Westfalen (1.340 kWh) am meisten Strom – das entspricht Kosten von etwa 535 bis 545 Euro pro Person.

    Große Unterschiede zwischen Durchschnittspreisen und Neukundentarifen

    Preise für Haushaltsstrom sind in diesem Jahr wieder deutlich gesunken, nachdem sie im Herbst letzten Jahres ein Allzeithoch erreicht hatten. Ein durchschnittlicher 2-Personen-Haushalt, der in diesem Jahr einen neuen Stromvertrag abgeschlossen hat, zahlt fast 500 Euro weniger als jemand mit einem alten Vertrag.

    Die Unterschiede zwischen dem bundesweiten Durchschnittspreis und Preisen in aktuellen Neukundentarifen haben damit große Auswirkungen auf die Stromkosten der Verbraucher. Ein Wechsel des Stromversorgers kann sich daher sehr positiv auf die nächste Stromrechnung auswirken.

    Stromverbrauch stagniert

    Der Stromverbrauch sank im Jahr 2024 nur geringfügig um 0,6 Prozent. Nachdem der Stromverbrauch während der Corona-Pandemie 2021 um 5,7 Prozent gestiegen war, sank er in den Folgejahren deutlich um insgesamt 13 Prozent. Dass der Stromverbrauch nun wieder stagniert, deutet auf einen wieder geringeren öffentlichen Fokus aufs Energiesparen hin.

    Eigenen Stromverbrauch vergleichen & optimieren

    Interessierte Verbraucher und Verbraucherinnen können ihren eigenen Stromverbrauch auf Stromspiegel.de mit dem Verbrauch von vergleichbaren Haushalten vergleichen. Sie finden dort außerdem Tipps zum Stromsparen, zu Fördermöglichkeiten, zahlreiche Informationen und Services.

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  • Immobilien

    12.05.2025

    Wohn- und Geschäftshaus mit viel Potenzial in Kerken-Nieukek

    Bei dem Ihnen hier angebotenen Objekt handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer ehemaligen Postfiliale im Erdgeschoss und zwei Wohneinheiten im Ober- und Dachgeschoss in. Das Objekt wurde 1980 auf einem 1.063 m² großen Grundstück errichtet. In den vergangenen Jahren wurden diverse Renovierungsmaßnahmen in den Wohnungen durchgeführt. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, ca. 308 m² Nutzfläche, ist aktuell aufgeteilt auf 7 Räume inkl. Lager und WC-Anlagen. Die Wohnungen im 1. Ober- und Dachgeschoss verfügen jeweils über 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad, separates WC, Abstellraum und Dachterrasse bzw. Balkon. Die Wohnfläche im I. Obergeschoss beläuft sich auf ca. 102 m² und im Dachgeschoss auf ca. 85 m². Hinter dem Objekt ist ein Hof mit Parkmöglichkeiten, mit einer neuen Anordnung können hier sicherlich ~15 Stellplätze angelegt werden. Die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss steht zur Zeit leer, eine Vermietung wurde aufgrund der Verkaufsabsicht zurückgestellt. Im jetzigen Zustand sollte bei einer Vermietung eine Nettomiete von etwa € 1.000,- pro Monat inkl. Parkplätzen erzielbar sein. Alternativ zur gewerblichen Nutzung könnte mit einem Antrag auf Nutzungsänderung das Erdgeschoss auch zu Wohnraum umgebaut werden. Die Nettomieteinnahmen der beiden Wohnungen betragen insgesamt € 1.380,- pro Monat.

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