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    10.08.2026

    reserviert

    Reihenhaus mit Einbauküche und Garage in Geldern-Veert

    Das Haus erstreckt sich über 135,1 m² Wohnfläche im Erd- und Obergeschoss und über 22,13 m² Nutzfläche im nachträglich ausgebauten Dachgeschoss. Im Erdgeschoss befindet sich neben dem Eingangsbereich ein großzügiges Esszimmer, eine Küche, ein Gäste-WC, eine Sauna und ein weiteres Zimmer, in welchem eine Dusche und Waschbecken eingebaut wurden. Dieser Raum wurde als Ruheraum nach dem Saunieren genutzt. Im Obergeschoss ist aktuell das Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer eingerichtet. Der nachträglich ausgebaute Speicher beinhaltet neben dem Heizungsraum ein weiteres Zimmer und ein separates WC. Der nach Süd-Westen ausgerichtete Garten und die Terrasse sind über das Esszimmer erreichbar. Zusätzlich ist der Garten auch über ein Außentörchen zugänglich.

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    06.08.2026

    KfW-Förderung „Jung kauft Alt“: Höhere Kredite ab August 2026

    • Kreditsumme bei „Jung kauft Alt“ steigt deutlich auf 140.000 Euro bis 180.000 Euro / abhängig von Zahl der Kinder
    • Zinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt: Heutiger Zins bei 0,53 Prozent effektiv bei 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung
    • Antragstellende verpflichten sich zu energetischer Sanierung binnen 54 Monaten nach Förderzusage / Sanierung in Einzelmaßnahmen ab sofort möglich

    Die KfW und der Bund verbessern weiter die Förderung für Familien mit mindestens einem Kind im Förderprodukt „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / „Jung kauft Alt“: Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen, die sie selbst bewohnen und sanieren, können ab dem 3. August 2026 einen deutlich höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern auf 160.000 Euro (vorher: 125.000 Euro) und für Familien mit drei und mehr Kindern auf 180.000 Euro (150.000 Euro). Die Darlehenszinsen von „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt: Heute liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung bei 0,53 Prozent effektiv.

    Immobilien für Familien realistischer und planbarer

    Melanie Kehr, für die inländische Förderung zuständiges Vorstandsmitglied der KfW, sagt: „Viele Familien möchten ins eigene Zuhause – und müssen gleichzeitig mit einem engen Budget kalkulieren. Wir freuen uns daher, Familien mit geringem und mittlerem Einkommen zusammen mit dem Bund noch besser beim Kauf einer Wohnimmobilie begleiten zu können. Mit einem Förderdarlehen aus „Jung kauft Alt“ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem günstigen Zinssatz finanzieren, der aus Mitteln des Bundes verbilligt ist. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer und planbarer werden.“

    Sanierung in Einzelmaßnahmen

    Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren. Hier erweitern KfW und Bund die Möglichkeiten für Familien und kommen damit den individuellen Bedürfnissen noch stärker entgegen: Die Sanierung kann nun auch durch eine Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen durchgeführt werden. Die Alternative bleibt eine systemische Sanierung auf den energetischen Standard „Effizienzhaus 85 EE“ oder „Effizienzhaus Denkmal EE“. Bei einer Sanierung in Einzelmaßnahmen sind in der Regel die folgenden verpflichtend durchzuführen:

    • Fenstertausch
    • Fassadendämmung
    • Dämmung des Dachs oder Dämmung der obersten Geschossdecke gegen unbeheizte Dachräume
    • Heizungstausch (Energieträger mindestens 65 % Erneuerbare Energien; erfüllt die Bestandimmobilie dies bereits, so entfällt diese Einzelmaßnahme)

    Zuschüsse und Kredite für Sanierung

    Für die Finanzierung der Sanierung können z. B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung ( KfW-Nr. 458), die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW ( KfW-Nr. 261) oder die Förderangebote des Bafa (BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)).

    Die wichtigsten Programmdetails von „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb / Jung kauft Alt“ im Überblick:

    • Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind.
    • Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
    • Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können Kunden, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, bei ihren Hausbanken beantragen.
    • Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren.
    • Alle Informationen zu „Jung kauft Alt“ gibt es unter www.kfw.de/308

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    30.07.2026

    Pendeln lohnt sich: So stark sinken Wohnungspreise im Umland

    Eine Analyse des Immobilienportals immowelt für die 15 größten Städte zeigt, wie stark die Angebotspreise von Eigentumswohnungen mit zunehmender Entfernung sinken:

    • Dresden liegt vorn: Wohnungskäufer zahlen im 60-Minuten-Umland 52 Prozent weniger als in der Stadt; bei Frankfurt und Köln sind es jeweils 51 Prozent
    • München: Eine Stunde Pendelzeit spart hier absolut am meisten – rund 3.700 Euro pro Quadratmeter (46 Prozent)
    • Auch in Berlin und Stuttgart zahlt sich der Umzug aus: Wohnungen im 60-Minuten-Umland sind 30 beziehungsweise 24 Prozent günstiger
    • Bereits 45 Minuten Pendelzeit können sich lohnen: Im Fall von Hamburg sparen Käufer dadurch 43 Prozent

    Eigentumswohnungen in Großstädten sind für viele Haushalte kaum noch erschwinglich. Eine Analyse des Immobilienportals Immowelt zeigt: Wer bereit ist, ins Umland zu ziehen, kann deutlich sparen. Wie viel, hängt aber stark davon ab, wie weit man tatsächlich wegzieht. Im 60-Minuten-Radius liegen die Preise um bis zu 52 Prozent niedriger als in der Stadt, im näheren Umland fällt der Preisvorteil dagegen häufig spürbar geringer aus.

    Für die Analyse wurden die Angebotspreise von Eigentumswohnungen in Gemeinden in einem 45-Minuten- sowie einem erweiterten 60-Minuten-Radius um die jeweiligen Stadtzentren betrachtet. Im 60-Minuten-Radius ist die Ersparnis in Dresden mit 52 Prozent am größten: Statt 2.946 Euro pro Quadratmeter im Stadtgebiet werden im erweiterten Umland im Schnitt nur 1.405 Euro fällig. Dicht dahinter folgen Frankfurt und Köln mit jeweils rund 51 Prozent Ersparnis. Leipzig kommt mit 49 Prozent auf einen ähnlich hohen Wert.

    „Eigentumswohnungen sind in den teuersten deutschen Großstädten und deren Vororten für viele Haushalte kaum mehr bezahlbar“, sagt immowelt Geschäftsführer Theo Mseka. „Im erweiterten Umland der Städte sieht es häufig besser aus. Wer seinen Suchradius vergrößert, findet spürbar günstigere Angebote.“

    München mit größter absoluter Ersparnis

    Während Wohnungskäufer im erweiterten Umland von Dresden prozentual am meisten sparen, liegt München bei der absoluten Ersparnis an der Spitze. Im Münchner Stadtgebiet zahlen Käufer im Schnitt 8.078 Euro pro Quadratmeter für eine Eigentumswohnung, im 60-Minuten-Umland dagegen 4.364 Euro. Das entspricht einer Ersparnis von 3.714 Euro pro Quadratmeter (-46 Prozent) – mehr als in jeder anderen der 15 untersuchten Städte.

    Auch im Umland von Frankfurt und Hamburg ist die absolute Ersparnis hoch: Im Fall von Frankfurt sinken die Preise von 5.564 auf 2.730 Euro pro Quadratmeter (2.834 Euro bzw. -51 Prozent), in Hamburg von 6.014 auf 3.247 Euro (2.767 Euro bzw. -46 Prozent).

    Schon nach 45 Minuten spürbar günstiger, aber nicht überall

    Wer nicht die volle Stunde pendeln möchte, muss nicht zwangsläufig auf Ersparnis verzichten. Im Fall von Hamburg sind Wohnungen im 45-Minuten-Radius bereits 43 Prozent günstiger als in der Stadt. Auch in Frankfurt (-40 Prozent) und Köln (-37 Prozent) lohnt sich schon der kürzere Weg.

    In Dresden (-31 Prozent) und Leipzig (-29 Prozent) fällt die Ersparnis im näheren Umland dagegen spürbar kleiner aus als im 60-Minuten-Radius. Noch geringer sind die Unterschiede zum Stadtgebiet im 45-Minuten-Umland von Nürnberg (-17 Prozent), Stuttgart und Dortmund (je -9 Prozent).

    Ruhrgebiet als Sonderfall

    Im Fall von Essen liegen die Preise im 45-Minuten-Umland nahezu auf dem gleichen Niveau wie in der Stadt (-2 Prozent), in Duisburg ist das Umland sogar um 30 Prozent teurer. Der Grund für diesen Sonderfall liegt in der besonderen Struktur des Ruhrgebiets mit mehreren dicht beieinander liegenden Großstädten: Duisburg, Essen, Dortmund, Düsseldorf und Köln sind untereinander alle innerhalb einer Stunde erreichbar. Dadurch überschneiden sich die Einzugsgebiete. Im Umland von Duisburg liegen so auch teure Vororte von Düsseldorf wie Meerbusch (4.431 Euro pro Quadratmeter), Ratingen (3.467 Euro) oder Hilden (3.536 Euro). Diese Gemeinden zählen in der Analyse geografisch zum Duisburger Einzugsgebiet, wirtschaftlich gehören sie aber eher zum Düsseldorfer Umland. Weil Duisburg selbst vergleichsweise günstig ist, wird sein Umland dadurch spürbar teurer als die Stadt: Der Quadratmeter von Eigentumswohnungen kostet im Schnitt 2.696 Euro (45-Minuten-Zone) bzw. 2.600 Euro (60-Minuten-Zone) gegenüber 2.076 Euro im Duisburger Stadtgebiet.

     

    Berechnungsgrundlage

    Datenbasis für die Berechnung der Kaufpreise waren auf immowelt.de inserierte Angebote in den 15 größten deutschen Städten und deren Umland. Die mittels hedonischer Verfahren errechneten Werte geben die Preise für den Quadratmeter von Eigentumswohnungen zum 01.07.2026 wieder. Es handelt sich um Angebots-, keine Abschlusspreise.

    Für die Bestimmung der Kaufpreise im Umland der Städte wurden Gemeinden betrachtet, die 60 Minuten sowie 45 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto vom Stadtzentrum entfernt liegen und weniger als 100.000 Einwohner haben.

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    23.07.2026

    BEG-Reform 2026: Scharfe Kritik an gekürzten Sanierungsförderungen

    Der gemeinnützige Verband Wohneigentum übt scharfe Kritik an den zum 21. Juli 2026 in Kraft tretenden Kürzungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zwar enthalte die Reform einzelne begrüßenswerte Verbesserungen, insgesamt schwächen die Kürzungen aber die Investitionsbereitschaft von Menschen mit Haus oder Eigentumswohnung. Und das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem Deutschland seine Klimaziele im Gebäudesektor weiterhin deutlich verfehlt. ‌

    Weitreichende Änderungen über Nacht

    Besonders scharf kritisiert der Verband Wohneigentum das Verfahren: Zwischen der Ankündigung der neuen Förderbedingungen und dem vorläufigen Antragsstopp lag faktisch nur ein Tag. Viele Eigentümerinnen und Eigentümer konnten die bisherigen Konditionen trotz bereits laufender Sanierungsplanungen nicht mehr nutzen, da das KfW-Antragsportal tagelang überlastet war.

    „Ein Tag Vorlauf für Auswirkungen von über zehntausende Euro, das ist kein Förderverfahren, das ist Verhöhnung der Verbraucher, die der staatlichen Unterstützung vertraut haben“, erklärt Peter Wegner, Präsident Verband Wohneigentum. „Wer Investitionen in dieser Größenordnung tätigen soll, braucht verlässliche Rahmenbedingungen und keine Förderbedingungen, die sich faktisch über Nacht weitreichend ändern.“

    Diese Förderungen fallen weg

    Konkret kritisiert Wegner, dass der förderfähige Höchstbetrag für den Heizungstausch der BEG aktuell reduziert und fortan schrittweise abgesenkt wird, während der „Klimageschwindigkeitsbonus“ bis 2028 vollständig abgeschmolzen wird. Zusätzlich entfallen der bisherige „Effizienzbonus“ sowie der „Emissionsminderungszuschlag“ ersatzlos. Auch der Wegfall des „iSFP-Bonus“ für kleinere Einzelmaßnahmen unterhalb der neuen Investitionsschwelle trifft nach Einschätzung des Verbands Wohneigentum gerade jene Eigentümer, die sich nur eine schrittweise Sanierung leisten können.

    Positiv bewertet Verband-Wohneigentum-Präsident Wegner dagegen den neu eingeführten Familienzuschlag, der Familien mit minderjährigen Kindern gezielt entlastet. Auch die zusätzliche Förderung für besonders sanierungsbedürftige Gebäude („Worst Performing Buildings“) ist sinnvoll. Hier fordert der Verband Wohneigentum, die geplanten Schwellen der Förderung deutlich abzusenken, damit ein relevanter Teil des Altbaubestands tatsächlich profitiert.

    Private Eigentümer profitieren seltener als große Unternehmen

    Auch die stärkere Berücksichtigung der sogenannten grauen Energie (nämlich der Energie und der CO2-Emissionen, die bei Herstellung, Transport und Entsorgung von Baustoffen entstehen) über die neue Nachhaltigkeitsklasse sowie die ausgebaute Förderung serieller Sanierungen begrüßt der Verband Wohneigentum ausdrücklich. Zugleich mahnt er an, dass private Eigentümer und Eigentümerinnen von diesen Förderansätzen bislang deutlich seltener profitieren als große Wohnungsunternehmen.

    Anreize schaffen, statt sie abzubauen

    Der Verband Wohneigentum fordert die Bundesregierung auf, die Menschen bei der Generationenaufgabe „Energiewende im Eigentum“ nicht allein zu lassen und Förderprogramme erst dann zurückzufahren, wenn die Klimaziele tatsächlich erreicht sind. Ständige Änderungen der Förderlandschaft verunsichern Eigentümerinnen und Eigentümer und erschweren private Investitionen. Wo Anpassungen der Förderbedingungen erforderlich sind, braucht es angemessene Übergangsfristen und einen wirksamen Vertrauensschutz für Menschen, die sich bereits in einer konkreten Sanierungsplanung befinden. „Förderpolitik muss Verlässlichkeit schaffen, Investitionen ermöglichen und Anreize setzen statt sie abzubauen“, resümiert Peter Wegner.

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    16.07.2026

    Doppelhaushälfte mit viel Potenzial, großem Garten und Garage an den Rheinwiesen

    Die angebotene Doppelhaushälfte in Duisburg – In den Werthen – bietet insgesamt 5 Zimmer auf einer Wohn-/Nutzfläche von 112 qm. Im Inneren stehen Ihnen ein großzügiges Wohn-/Esszimmer, eine Küche mit Ausgang zum Garten, zwei Schlafzimmer, ein Gästezimmer, ein Badezimmer, ein Gäste-WC und ein weiteres Zimmer im Firstgeschoss zur Verfügung. Praktisch ist auch der zusätzliche Stauraum im Keller. Das Haus ist komplett unterkellert, so dass Sie Dinge geordnet unterbringen können. Über die Kelleraußentreppe kann man schnell in den Garten gelangen und z.B. die Wäsche draußen an der frischen Luft trocknen lassen. In der Waschküche sind ein WC und Duschanschlüsse integriert.

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    16.07.2026

    Mietrecht II: Bundestag berät über schärfere Regeln für Vermieter

    Private Vermieter stehen angesichts steigender Energie- und Lebenshaltungskosten zunehmend unter wirtschaftlichem Druck – der Gesetzesentwurf zur Mietrechtsreform schränkt die Handlungsspielräume privater Vermieter weiter ein. Er wurde am 9. Juli 2026, in erster Lesung im Bundestag beraten, es folgen nun die Ausschussberatungen. Ein Inkrafttreten der Reform wird nach den parlamentarischen Sommerpausen voraussichtlich im Herbst 2026 erwartet.

    Wohnen im Eigentum befürchtet zusätzliche Kosten und sinkende Renditen für Eigentümer. „Private Vermieter stellen mit 64,4 Prozent des Mietwohnungsbestands den größten Teil des Mietwohnungsangebots in Deutschland bereit. Gleichzeitig ist die vermietete Immobilie für viele ein zentraler Baustein der privaten Altersvorsorge. Die geplanten Einschränkungen werden trotz der Nachbesserungen dazu führen, dass sich die Vermietung für diese Gruppe wirtschaftlich zunehmend weniger lohnt. Wir befürchten einen Rückzug privater Anbieter – mit spürbaren Folgen für das ohnehin knappe Wohnungsangebot“, sagt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des bundesweiten Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). „Es braucht eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Mieter vor missbräuchlichem Vorgehen und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für private Kleinvermieter“, so von Möller.

    Möblierung: Erhöhung des Pauschalbetrags auf 10 Prozent der Nettokaltmiete

    Der Gesetzesentwurf sieht die separate Ausweisung des Möblierungszuschlags vor – entweder als Pauschalbetrag oder als Schätzung anhand des Zeitwerts der Möblierung.

    Der vorgesehene pauschale Prozentsatz, der künftig als Regelvermutung für einen angemessenen Zuschlag bei vollmöbliertem Wohnraum gelten soll, wurde im Rahmen der Nachbesserungen auf 10 Prozent erhöht.

    Alternativ kann ein Betrag anhand des Zeitwerts der Möblierung festgelegt werden. Dabei gilt 1 Prozent des Zeitwerts pro Monat als angemessen. Dieser Prozentsatz soll laut Gesetzesbegründung eine Amortisation in einem angemessenen Zeitraum ermöglichen.

    Kurzzeitvermietung: Grenze beschneidet Vertragsfreiheit

    Der Gesetzesentwurf sieht eine Legaldefinition des „vorübergehenden Gebrauchs“ von Wohnraum vor und begrenzt diesen grundsätzlich auf maximal sechs Monate. Im Rahmen der Nachbesserungen wurde die Möglichkeit eingeführt, das Kurzzeit-Mietverhältnis einmalig um weitere zwei Monate zu verlängern – wenn beispielsweise ein Praktikum verlängert oder eine Prüfung verschoben wird. Hintergrund ist, dass bei Kurzzeitvermietungen die Mietpreisbremse nicht gilt.

    Wohnen im Eigentum kritisiert die starre zeitliche Grenze. „Die Möglichkeit der Verlängerung auf acht Monate ändert nichts an unserer kritischen Bewertung“, so von Möller, „die feste Grenze berücksichtigt nicht ausreichend den Bedarf an flexiblem Wohnraum.“

    Indexmiete: Aufteilung von Mehrkosten auf Mieter und Vermieter

    Bei der Indexmiete (§ 557b BGB) ist eine Begrenzung der zulässigen Mieterhöhung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vorgesehen: Steigt die Indexmiete um mehr als 3 Prozent, darf der darüber liegende Teil lediglich zur Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.

    „Dadurch werden private Vermieter, die selbst von Inflation betroffen sind und Mieteinnahmen häufig zur Altersvorsorge nutzen, zusätzlich belastet“, kritisiert WiE-Vorständin Dr. Sandra von Möller. Das widerspricht dem Ziel der Indexmiete.

    Zudem bilde der Verbraucherpreisindex die tatsächlichen Kostensteigerungen im Immobilienbereich ohnehin nur unzureichend ab, da Handwerkerleistungen und Kosten für Baustoffe schon seit Jahren noch höheren Preissteigerungen unterworfen seien.

    Kündigung wegen Zahlungsverzugs: Vermieter tragen volles Kostenrisiko

    Besonders kritisch bewertet WiE, dass an der geplanten Ausweitung der sogenannten Schonfristregelung festgehalten wird. Künftig soll nicht nur die fristlose, sondern auch die ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam werden, wenn die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeglichen werden.

    Nach Auffassung des Verbands führt dies zu einer erheblichen Verschiebung des Kostenrisikos zulasten der Vermietenden. Zudem verursachen Räumungsklagen regelmäßig hohe Gerichts- und Anwaltskosten. Auch wenn Vermieter die Erstattung der Prozesskosten von den Mietern verlangen können, ist es eher unwahrscheinlich, dass letztere die Kosten aufbringen können, wenn sie bereits Probleme hatten, die Miete regelmäßig zu zahlen.

    Mieterbund begrüßt geplante Änderungen

    Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt die heutige erste Lesung zur Mietrechtsreform im Deutschen Bundestag. Das „Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete“ greift drängende Probleme von Mietern auf. Jetzt muss die Reform zügig beschlossen und im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen nachgeschärft werden.

    „Eine Mietrechtsreform ist längst überfällig. Die geplanten Regeln zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen und Schonfristzahlung sind richtig und notwendig, um den Mieterschutz zu verbessern und Umgehungsstrategien des Mietrechts zu verhindern“, erklärt DMB-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. „Das Gesetz wird Mieter besser gegen überhöhte Mieten und vor Wohnungsverlust schützen. Trotzdem muss der Gesetzentwurf noch an einigen Stellen nachgebessert werden.“

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