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    08.10.2026

    Breiter Protest gegen Wohngeld-Kürzungen: Eigentümerverbände und Mieterbund fordern Nachbesserung

    Der Verband Wohneigentum kritisiert geplante Halbierung der Heizkostenkomponente und Aussetzung der turnusmäßig anstehenden Anpassung. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer haben Anspruch auf Wohngeld. Über die Wohngeldreform wird fast nur aus Sicht von Mieterinnen und Mietern diskutiert. Dabei können auch Eigentümer mit kleinem Einkommen Wohngeld bekommen, und die geplanten Kürzungen beträfen sie genauso.

    Am heutigen Donnerstag, 8. Oktober, berät der Bundestag die Wohngeldreform. Die öffentliche Diskussion über die Reform dreht sich fast ausschließlich um Mieterinnen und Mieter. Der gemeinnützige Verband Wohneigentum macht hier auf eine Lücke aufmerksam: Auch selbstnutzende Eigentümer mit kleinem Einkommen können Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beziehen.

    „Wohngeld und Lastenzuschuss sind staatliche Unterstützungsleistungen, die ganz gezielt bedürftige Haushalte adressieren und dort ankommen. Hier zu kappen, ist der völlig falsche Weg“, kritisiert Verbandspräsident Peter Wegner. Der Verband fordert die Politiker dazu auf, die turnusmäßig anstehende Wohngeldfortschreibung und die Heizkostenkomponente beizubehalten.

    Lastenzuschuss: Das Wohngeld für Eigentümer

    Viele wissen es nicht: Wohngeld gibt es nicht nur für Mieterinnen und Mieter. Auch wer in der eigenen Immobilie wohnt und ein geringes Einkommen hat, kann einen Lastenzuschuss beantragen. Der Staat beteiligt sich dann zum Beispiel an Instandhaltung oder Hausnebenkosten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind rund sieben Prozent aller Wohngeldhaushalte Eigentümerhaushalte. Die Heizkostenkomponente zählt beim Lastenzuschuss genauso wie beim Mietzuschuss. Die Kürzung trifft also beide.

    Steigende Kosten, weniger Unterstützung

    Tritt die Reform wie geplant in Kraft, wird die Heizkostenkomponente ab dem 1. Januar 2027 halbiert. Verbandspräsident Wegner: „Vergessen werden dabei beispielsweise ältere selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit kleiner Rente und hohen Heizkosten. Wer sich eine Sanierung nicht leisten kann, zahlt ohnehin schon drauf.“ Das gelte umso mehr mit Blick auf den kommenden Winter und das weiterhin hohe Energiepreisniveau.

    Gleichzeitig will die Bundesregierung die gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngelds an Preise und Mieten aussetzen. „Die Unterstützung verliert real an Wert, wenn Energiepreise und Lebenshaltungskosten weiter steigen“, warnt Wegner. Der Verband Wohneigentum appelliert: Die Reform sollte nicht nur aus der Perspektive von Mietern betrachtet werden. Auch selbstnutzende Eigentümer mit niedrigen Einkommen brauchen einen wirksamen Schutz vor steigenden Wohnkosten. Wegner: „In jeder Sonntagsrede wird Wohnen völlig zu Recht als die neue soziale Frage bezeichnet. Insofern sind Kürzungen an dieser Stelle nicht nachvollziehbar.“

    Tipp für Eigentümerinnen und Eigentümer

    Wer mit kleinem Einkommen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, sollte einen möglichen Anspruch prüfen lassen. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend.

    Deutscher Mieterbund appelliert

    Der Deutsche Mieterbund (DMB) appelliert an die Bundesländer, die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Kürzungen des Wohngeldes abzulehnen und in der am Freitag anstehenden Bundesratssitzung dagegen zu stimmen. „Die geplanten Einsparungen beim Wohngeldetat in Höhe von 45 Prozent sind unverhältnismäßig und ein sozialpolitischer Rückschritt. Wir fordern die Bundesländer eindringlich dazu auf, die Kürzungen beim Wohngeld abzulehnen“, sagt Dr. Melanie Weber-Moritz, Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. „93 Prozent aller Wohngeldempfänger sind Mieterhaushalte, vor allem Rentnerinnen und Rentner, Familien mit Kindern und Alleinlebende. Diese Menschen verfügen über wenig finanziellen Spielraum und müssen angesichts steigender Wohnkosten dringend unterstützt werden.“

    Haus & Grund kritisiert Mieterbund

    „Der Mieterbund beschreibt die Krankheit inzwischen ziemlich genau – verlangt aber immer wieder nach derselben falschen Medizin. Mehr Regulierung im Mietrecht schafft keine einzige zusätzliche Wohnung“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Für Haus & Grund liegt die Antwort auf diese Befürchtungen darin, den Wohnungsbau zu stärken, statt immer stärker zu regulieren. „Man kann Investoren und private Vermieter nicht mit immer neuen Regeln abschrecken und sich anschließend darüber wundern, dass Wohnungen fehlen. Mietrecht ersetzt keine Baukräne“, so Warnecke.

    Einigkeit besteht bei der Kritik an den geplanten Einsparungen beim Wohngeld. Sowohl Haus & Grund als auch der Deutsche Mieterbund warnen davor, dass die Bundesregierung die Unterstützung für Haushalte mit niedrigen Einkommen massiv kürzen will. „Wer soziale Härten vermeiden will, muss den Betroffenen direkt helfen. Beim Wohngeld zu kürzen, wäre deshalb genau das falsche Signal“, betonte Warnecke.

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  • Immobilien

    06.10.2026

    Großzügiges Wohnhaus mit vielen Möglichkeiten in ländlicher Idylle von Wachtendonk

    Das hier angebotene Wohnhaus befindet sich auf einer Hofanlage in ländlicher Lage, welches im Jahre 2004 saniert wurde. Es bietet eine großzügige Wohnfläche von ca. 295,30 m² für individuelles Wohnen. Die Wohnfläche verteilt sich auf insgesamt 6 Zimmer, Wohnküche, Diele, 2 Bäder, 2 Abstellräume, einen Hauswirtschaftsraum, einen Hausanschlussraum, sowie eine lichtdurchflutete Galerie. Die großzügige und helle Galerie eröffnet einen Blick in den darunter liegenden Wohnbereich und verleiht dem Haus ein besonderes Raumgefühl. Des Weiteren verfügt das Haus über 2 Terrassen, davon eine überdacht, einen Garten, sowie eine große Garage und 2 PKW-Stellplätze. Im Erdgeschoss befindet sich eines der sechs Zimmer, das auch über einen separaten Außeneingang erreichbar ist.

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  • Immobilien

    03.10.2026

    Reihenendhaus auch als Mehrgenerationenhaus mit Garten und offener Remise in zentraler Lage

    Dieses Reihenendhaus in Straelen wurde ursprünglich als Einfamilienhaus im Jahr 1911 errichtet. Nachträglich wurde das Nachbarhaus angebaut. Das Haus bietet eine Wohnfläche von ca. 176 m² und wurde zuletzt als 2 Familienhaus genutzt. Das Erdgeschoss verfügt über ca. 86 m², verteilt auf ein großzügiges Wohnzimmer, ein Esszimmer, eine kleine Küche, ein Schlafzimmer, ein Badezimmer und ein Arbeitszimmer (gefangener Raum). Das Obergeschoss verfügt über ca. 71 m² verteilt auf ein großzügiges Wohnzimmer (was durchaus in zwei Schlafzimmer unterteilt werden kann), ein Schlafzimmer, ein Arbeitszimmer, eine Küche und ein Badezimmer. Im Firstgeschoss sind ca. 19 m² zu einem Wohnraum ausgebaut. Ein weiterer nicht ausgebauter Speicher von ca. 33 m² bietet weitere Abstellfläche. Darüber hinaus ist das Haupthaus komplett unterkellert, hier sind zwei große Gewölbekellerräume vorhanden.

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  • Immobilien

    02.10.2026

    Sanierte 3 Zimmer-Wohnung mit zwei Balkonen in Krefeld-Uerdingen, fußläufig zum Elfrather See

    Die Ihnen hier angebotene 3 Zimmer-Wohnung befindet sich im 3.Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses, welches im Jahre 1973 errichtet wurde. Über die Jahre erfolgten diverse Sanierungen insbesondere die komplette Sanierung der Frisch- und Schmutzwasserleitungen. Die Wohnfläche von ca. 79 m² verteilt sich auf 3 Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC und einen Abstellraum. Die Wohnung verfügt außerdem über zwei Balkone und einen Kellerraum.

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  • Immobilien

    02.10.2026

    Als Mehrgenerationenobjekt interessant – Haus mit 3 Wohneinheiten mit sep. Eingängen

    Wir bieten Ihnen hier ein großzügiges Wohnhaus mit aktuell 3 Wohneinheiten an. Das Haus wurde im Jahre 1945 als Einfamilienhaus errichtet und durch die Anbauten im Jahre 1957 durch 2 Wohneinheiten ergänzt. Diese 2 Wohneinheiten sind mit der Baugenehmigung aus 2026 nachträglich legalisiert worden. Um die Anforderungen der Baugenehmigung zu erfüllen, müssen noch diverse Anpassungen im Bestand vorgenommen werden, unter anderem sind Außenstellplätze anzulegen. Das Haus bietet insgesamt 9 Zimmer, 3 Küchen, 4 Bäder, ein Gäste-WC und diverse Abstellflächen. Die gesamte Wohnfläche beläuft sich auf ca. 268 m². Der vorhandene Garten bietet die Möglichkeit zum Entspannen und Erholen. Im Garten wurde ein Gartenhaus errichtet. Die Wohneinheiten teilen sich wie folgt auf: Wohneinheit 1: 4 Zimmer, Küche, 2 Bäder und Flur mit einer Wohnfläche von insgesamt 98,55 m² zzgl. Speicher. Wohneinheit 2: 2 Zimmer Küche, Bad, Abstellraum bzw. Büro oder Gästezimmer und Flur mit einer Wohnfläche von insgesamt 65,15 m². Wohneinheit 3: 3 Zimmer, großer Küchen-Essbereich, Bad und Gäste-WC mit einer Wohnfläche von insgesamt 104,38 m². Das Haus ist teilunterkellert. Der Keller ist sowohl über Wohneinheit 1, als auch über eine Außentreppe zugänglich. Die Wohneinheiten 2 und 3 sind zur Zeit vermietet und erzielen Einnahmen in Höhe von € 11.148,- pro Jahr. Das Haupthaus/Wohneinheit 1 ist aktuell nicht vermietet. Bei Vollvermietung aller 3 Wohneinheiten wären jährliche Einnahmen in Höhe von ca. € 18.835,- möglich.

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  • Immobilien

    02.10.2026

    reserviert

    Gepflegte, attraktive 2 Zimmer-Wohnung mit Loggia, in ruhiger, zentraler Lage von Straelen

    Die hier angebotene 2-Zimmerwohnung befindet sich im I. Obergeschoss eines 6-Familienhauses, das im Jahr 1984 errichtet wurde. Die Wohnung wurde im Jahr 2018 umfassend saniert und verfügt über eine Wohnfläche von ca. 74,12 m². Diese verteilt sich auf zwei Zimmer, Küche, Diele, Badezimmer, Abstellraum sowie ein Gäste-WC. Vom Wohnzimmer aus gelangt man auf die Loggia. Zur Wohnung gehören außerdem ein eigener PKW-Stellplatz sowie ein separater Kellerraum.

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