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    31.12.2025

    Frohes neues Jahr

    Will das Glück nach seinem Sinn
    Dir was Gutes schenken,
    Sage Dank und nimm es hin
    Ohne viel Bedenken.

    Jede Gabe sei begrüßt,
    Doch vor allen Dingen:
    Das, worum du dich bemühst,
    Möge dir gelingen.

    [Wilhelm Busch (1832 – 1908), deutscher Zeichner, Maler und Schriftsteller]

     

    Liebe Kundinnen, Kunden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

    schon wieder ist ein Jahr vergangen. Wir danken Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und viele spannende Projekte, Pläne und Herausforderungen. Wenn wir auf das Jahr 2025 zurückblicken, sehen wir ein gutes Jahr, das uns hoffnungsvoll und gespannt auf die Zukunft macht.

    So wünschen wir Ihnen einen Jahreswechsel, wie Sie ihn sich wünschen. Für das kommende Jahr 2026 wünschen wir Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit.

    Wir freuen uns darauf, Ihnen im neuen Jahr wieder zu begegnen! Guten Rutsch und ein frohes neues Jahr!

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  • News

    25.12.2025

    Jahresende: Verjährung von Ansprüchen kann für Wohnungseigentümergemeinschaften teuer werden

    Der Verband WiE informiert über das Umgehen mit offenen Forderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und zeigt auf, wo Fallstricke lauern.

    Verwaltung muss aktiv werden

    Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eintreibung offener Forderungen Aufgabe der Verwaltung. „Die Verwaltung muss offene Forderungen stets im Blick haben und zeitnah eintreiben, um eine Verjährung von Ansprüchen zu verhindern“, erklärt Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum (WiE). Dies sieht auch die Rechtsprechung so, da eine Verjährung von Ansprüchen zu finanziellen Nachteilen für die WEG führen kann.

    Wichtige Bedeutung des Vermögensberichts

    Offene Forderungen müssen im Vermögensbericht der WEG ausgewiesen werden. „Sinnvoll ist zudem ein Hinweis auf die Fälligkeit offener Forderungen sowie darauf, ob über sie schon gerichtliche Schritte eingeleitet wurde. So lässt sich auf einen Blick eine anstehende Verjährung erkennen und rechtzeitig verhindern“, rät Dr. Sandra von Möller. „WEGs sollten deshalb per Beschluss festlegen, dass solche Details in den Vermögensbericht aufgenommen werden.“

    Hausgeldrückstände und Rückstände aus Sonderumlagen

    Für Zahlungsansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber den einzelnen Eigentümern aufgrund von Hausgeldrückständen und Sonderumlagen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß BGB. Die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung fällig wird.

    Der Wirtschaftsplan der WEG legt für die Wohnungseigentümer monatliche Hausgeldvorauszahlungen fest. Diese werden im laufenden Jahr fällig. Die Verjährungsfrist für Hausgeldvorauszahlungen aus dem Jahr 2022 beginnt daher mit Ablauf des 31.12.2022 und endet mit Ablauf des 31.12.2025. Dies gilt auch für Sonderumlagen, die im Jahr 2022 fällig wurden.

    Nachforderungen aus der Abrechnungsspitze

    Müssen Wohnungseigentümer nach dem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über die Abrechnungsspitzen der Jahresabrechnung eine Nachzahlung an die WEG leisten und haben diese Forderung nicht erfüllt, gilt ebenfalls eine Verjährungsfrist von drei Jahren – ab dem Ende des Jahres, in dem der Beschluss der WEG über die Abrechnungsspitze und deren Fälligkeit erfolgt ist. „Dies sorgt nicht selten für Verunsicherung in WEGs und birgt das Risiko, dass Forderungen zu früh als verjährt angesehen werden“, informiert Dr. Sandra von Möller.

    Ansprüche auf Nachforderungen aus der Jahresabrechnung 2021 verjähren also erst zum 31.12.2025, sofern der Beschluss über die Abrechnungsspitze und ihre Fälligkeit im Jahr 2022 gefasst wurde.

    Regressansprüche gegen Verwalter

    Möchte eine WEG Schadensersatzansprüche gegen den Verwalter geltend machen, da ihr ein Schaden aufgrund einer Pflichtverletzung des Verwalters entstanden ist, muss sie ebenfalls die dreijährige Verjährungsfrist gemäß BGB beachten. Hier ist der Beginn der Frist wichtig: Diese startet nicht mit der Kenntnis einzelner Eigentümer von der Pflichtverletzung, sondern erst wenn die WEG als Verbund davon Kenntnis erlangt. Für WEGs bedeutet dies: „Fehlerhafte Entscheidungen und fehlerhafte Handlungen der Verwaltung können potenziell noch Jahre später haftungsrechtlich relevant werden, sofern die Gemeinschaft als Ganzes erst entsprechend spät davon erfährt“, so Dr. Sandra von Möller.

    Ansprüche auf Rückbau ungenehmigter baulicher Veränderungen

    Wenn ein einzelner Wohnungseigentümer ohne Beschluss eine bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum vorgenommen hat, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen, dass der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt wird. Aber Achtung: Gegenüber dem Wohnungseigentümer gilt die dreijährige Verjährungsfrist, nicht jedoch gegenüber der WEG. Das bedeutet: Nach deren Ablauf kann der verantwortliche Eigentümer nicht mehr verpflichtet werden, den Rückbau auf eigene Kosten vorzunehmen. Stattdessen muss die WEG dann den Rückbau selbst bezahlen und der Eigentümer ist nur verpflichtet, diesen zu dulden. Dieses Szenario kann für die Gemeinschaft sehr kostenintensiv werden.

    Ansprüche aus Mietverhältnissen

    Für Mietforderungen, also etwa Miete oder Betriebskosten aus dem Mietverhältnis, gilt ebenfalls die dreijährige Regelverjährung. Das heißt: Wer als Wohnungseigentümer seine Wohnung vermietet hat und noch offene Forderungen aus dem Jahr 2022 bestehen, muss ebenfalls bis zum Jahresende handeln, falls noch nicht geschehen. Dies ist auch für WEGs relevant, beispielsweise wenn sie ein Ladenlokal vermietet haben. Die dreijährige Frist gilt auch für Rückstände aus der Betriebskostenabrechnung. Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung 2021 verjähren erst zum 31.12.2025, da diese Abrechnung der Mieter erst 2022 mitgeteilt werden konnte. Aber Achtung: Forderungen wegen Schäden in der Wohnung verjähren binnen 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, wenn der Vermieter die Wohnung zurückerhält.

    So sollte die Verwaltung vorgehen – gerichtliches Mahnverfahren oder Klage

    Um die Verjährung zu stoppen, stellt das gerichtliche Mahnverfahren eine Möglichkeit dar. Dieses ist in der Regel kostengünstig und eignet sich vor allem bei einfachen Sachverhalten, wo ein Streit über die Forderung unwahrscheinlich ist. Damit kann die Verjährung verhindert und ein vollstreckbarer Titel gegen den Schuldner erlangt werden. „Ein Mahnverfahren sollte so schnell wie möglich eingeleitet werden, denn wenn die Adresse des Schuldners nicht bekannt ist und der Bescheid deshalb nicht zugestellt werden kann, verjährt der Anspruch Ende des Jahres trotz Mahnbescheids“, sagt Dr. Sandra von Möller.

    Alternativ kann die Verjährung offener Forderungen mit einer Klage gestoppt werden. Hierbei ist eine öffentliche Zustellung möglich, mit der ein Gerichtsverfahren auch dann eingeleitet werden kann, wenn die Gegenseite nicht erreichbar ist. Zuvor muss aber die Verwaltung nachweisen, dass sie versucht hat, eine ladungsfähige Anschrift herauszufinden, z. B. über Auskünfte aus dem Melderegister. Die Klage muss die Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch die Verwaltung, beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

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  • News

    24.12.2025

    Fröhliche Weihnachten

    Die Mutter sitzt in der Kinder Kreis;
    nun schweiget alles auf ihr Geheiß:
    sie singet des Christkinds Lob und Preis.

    Und rings, vom Weihnachtsbaum erhellt,
    ist schön in Bildern aufgestellt
    des heiligen Buches Palmenwelt.

    Die Kinder schauen der Bilder Pracht,
    und haben wohl des Singen acht,
    das tönt so süß in der Weihenacht!
    (Peter Cornelius (1824 – 1874)

    Liebe Kunden, Kundinnen und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

    wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest und schöne Feiertage!

    Hoffentlich können Sie ein paar freie Tage genießen und Zeit mit den Menschen verbringen, die Ihnen wichtig sind.

    Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

    Frohes Fest und schöne Feiertage!

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  • News

    18.12.2025

    Wärmepumpe ist erste Wahl – Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen

    Die Zustimmung zur Wärmepumpe ist seit 2023 um 14 Prozentpunkte gestiegen. Über Parteigrenzen hinweg sehen viele Menschen die Wärmepumpe inzwischen als kostengünstige Option. Das zeigt, dass am Ende die Wirtschaftlichkeit den Ausschlag gibt und nicht die politischen Positionen.

    Heizen mit Öl und Gas wird zur Kostenfalle

    Hauseigentümer entscheiden sich zunehmend für Wärmepumpen, da diese effizient arbeiten, die Heizkosten senken und zugleich einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Zudem erkennen sie die Risiken fossiler Heizungen. Zwei Drittel der Befragten stimmen zu, dass das Heizen mit Erdgas oder Öl langfristig zur Kostenfalle wird.

    Denn die Fakten sind klar: Hohe Brennstoffpreise, ein steigender CO2-Preis und wachsende Netzentgelte treiben die Heizkosten in die Höhe. In 20 Jahren könnten die Kosten doppelt so hoch sein wie heute. Hinzu kommt das Risiko, dass Gasnetze in den nächsten Jahren zurückgebaut werden und Kommunen ihre Gasversorgung frühzeitig ganz einstellen könnten.

    Klare Rahmenbedingungen fehlen

    „Die Nachfrage ist da, aber viele Menschen zögern, weil sie nicht wissen, worauf sie sich verlassen können“, sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online. „Seit Monaten warten Verbraucher und die gesamte Branche auf klare Rahmenbedingungen – und bekommen heute im Grunde nur einen neuen Namen präsentiert. Im Klartext: Wir wissen immer noch nicht, was aus der 65-Prozent-Regel wird und wie die Förderung aussehen soll. So kann niemand verlässlich planen. Das ist für Eigentümer wie für das Handwerk ein enttäuschendes Signal.“

    BDH fordert Planungssicherheit

    Auch die neueste Absatzstatistik, des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigt, dass Wärmepumpen auf dem Vormarsch sind. Bis einschließlich Oktober 2025 wurden über alle Wärmepumpen-Technologien hinweg rund 255.000 Geräte verkauft – ein Plus von 57 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für das Gesamtjahr prognostiziert der BDH rund 284.000 abgesetzte Wärmepumpen und damit ein Wachstum von 47 Prozent gegenüber 2024.

    Die Dynamik im Wärmepumpenmarkt sei erfreulich, reiche aber bei Weitem nicht aus, um die Ziele der früheren Bundesregierung zu erreichen, so der BDH. Die Vorgängerkoalition hatte 500.000 installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 als Zielmarke ausgegeben. Allein in den ersten beiden Jahren wurde das Ziel um über 50 Prozent verfehlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklung erneuert der BDH seinen Appell an die Bundesregierung, rasch für Planungssicherheit und Klarheit bei den ordnungsrechtlichen Vorgaben zu sorgen.

    Wie teuer wird ein Heizungstausch?

    Unabhängig von der politischen Entwicklung können Hauseigentümer mit dem kostenlosen „ModernisierungsCheck“ von co2online prüfen, wie teuer der Heizungstausch wird, welche Fördermittel möglich sind und ob sich die Investition lohnt. Das interaktive Online-Tool berücksichtigt aktuelle Preise sowie künftige Kostenentwicklungen und schafft eine transparente Entscheidungsgrundlage.

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  • Immobilien

    17.12.2025

    Hochwertige DG-Wohnung in Neuss-Grimlinghausen, fußläufig zum Rhein – Ihr neues Zuhause!

    Diese stilvolle Dachwohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines modernen Gebäudes in Grimlinghausen. Mit einer Wohnfläche von 64,54 Quadratmetern bietet die Wohnung zwei Zimmer, ein Arbeitszimmer und ein helles Badezimmer. Die offene Raumaufteilung sorgt für ein großzügiges Wohngefühl.

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  • Immobilien

    12.12.2025

    Charmante Doppelhaushälfte in Geldern-Kapellen mit Ausbaureserve im Firstgeschoss

    Diese-Doppelhaushälfte in Geldern-Kapellen bietet Ihnen auf zwei Etagen eine großzügige Wohnfläche von 101,46 m². Die Immobilie verfügt über insgesamt 4 Zimmer, darunter 3 einladende Schlafzimmer und ein modernes Badezimmer. Das Wohn- und Esszimmer bietet mit 27 m² viel Platz und auch den direkten Zugang zu der Terrasse und in den Garten. Die Küche ist zur Straße hin angeordnet und hat einen praktischen, direkt zugänglichen Abstellraum. Für Besuch steht im Erdgeschoss ein kleines Gäste-WC zur Verfügung. Die 3 Schlafzimmer im Obergeschoss sind zwischen 9,16 m² und 13,68 m² groß. Das Firstgeschoss ist über eine Einschubtreppe erreichbar und bietet eine großzügige Ausbaureserve von geschätzten 18 m². Diese Immobilie ist ideal für junge Familien und bietet viel Platz zum Entspannen und Wohlfühlen.

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