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    19.02.2026

    2,5 Zimmer-Wohnung im Firstgeschoss mit Loggia in zentraler Lage von Straelen

    Die Ihnen hier angebotene 2 Zimmer-Wohnung befindet sich im Firstgeschoss eines Wohn- und Geschäftshauses, welches im Jahre 1988 errichtet wurde. Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 50,57 m ², verteilt auf 2 Zimmer, Kochnische, Diele, Bad und Büro. Außerdem verfügt die Wohnung über eine Loggia und einen eigenen Speicherraum im Dachgeschoss.

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  • Immobilien

    19.02.2026

    4 Zimmer-Maisonettewohnung mit Balkon und Garage in Straelen-Herongen

    Die Ihnen hier angebotene 4 Zimmer-Wohnung befindet sich im I. Obergeschoss und Dachgeschoss eines 4 Familienhauses, welches im Jahre 1996 errichtet wurde. Sie verfügt über ca. 86,62 m², verteilt auf 4 Zimmer, Küche, Diele, Badezimmer, Flur und zwei Abstellräumen. Vom großzügigen Wohnzimmer gelangt man auf den Balkon. Des Weiteren verfügt die Wohnung über einen separaten Kellerraum und eine Garage.

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  • News

    19.02.2026

    Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich: Welche Fristen gelten in 2026?

    Was viele nicht wissen: Für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten besteht sogar die Pflicht zum Heizungscheck. Das regelt Paragraf 60b des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die Regelung gilt für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger. Darunter fallen etwa Gas-, Öl- und Holzheizungen. Nach 16 Betriebsjahren müssen sie überprüft werden. Heizungsanlagen, die 2010 eingebaut wurden, fallen daher noch in diesem Jahr unter die Prüfpflicht. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

    Zeit bis Ende September 2027 haben Heizungen, die vor dem Stichtag 1. Oktober 2009 installiert wurden. Anlagen mit standardisierter Gebäudeautomation und solche, die einer vertraglichen Vereinbarung zur Energieeffizienzverbesserung unterliegen, sind von dieser Regel ausgenommen. Für Wärmepumpen in Gebäuden dieser Größe gilt eine separate Prüfpflicht. Das Team von Zukunft Altbau beantwortet Fragen zum Thema kostenfrei telefonisch oder per E-Mail.

    Welche Fristen gelten?

    Laut GEG ist es für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten Pflicht, die Heizungsanlage im Haus nach mehreren Jahren von Fachleuten überprüfen zu lassen. Die Termine für die verpflichtende Wartung sind gestaffelt, je nach Alter der Heizungsanlage, wie folgende Beispiele zeigen:

    Heizungen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut wurden, müssen nach 16 Jahren geprüft sein.

    • Einbau im Oktober 2009: Prüfung musste bis September 2025 erfolgt sein.
      • Einbau im April 2010: Prüfung bis März 2026
      • Einbau im September 2010: Prüfung bis August 2026
    • Für Anlagen mit Einbau bis 30. September 2009 gibt es insgesamt noch etwas mehr Zeit für die Prüfung und zwar bis 30. September 2027.

    Finden die Fachleute bei der Prüfung heraus, dass die Anlage optimiert werden muss, sind Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, diese Maßnahmen wiederum innerhalb eines Jahres durchführen zu lassen. Ziel des Gesetzes ist es, Energie möglichst effizient zu nutzen. Dazu müssen die Energieverluste der Anlage zunächst erkannt und anschließend behoben werden.

    Check von Regelung bis Dämmung der Rohrleitungen

    Bei der Heizungsprüfung klären Fachleute für Heizungsinstallation, Energieberatende oder Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger zunächst, ob die Regeleinstellungen der Heizung zur Nutzung im Gebäude passen. Des Weiteren prüfen sie, ob ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wurde. Sie testen auch, ob sich die Vorlauftemperatur absenken lässt und eine effiziente Heizungspumpe vorhanden ist. Schließlich checken sie, ob die Dämmung der Rohrleitungen lückenlos ist.

    Ist die Regelung der Heizungsanlage richtig eingestellt, werden die einzelnen Räume des Hauses konstant mit der passenden Vorlauftemperatur beheizt. Fachleute empfehlen, die Vorlauftemperatur nachts durch das Einstellen des Zeitprogramms herunterzuregeln. Indem man die Temperatur ein bis zwei Stunden vor der Nachtruhe absenkt und sie kurz vorm Aufstehen wieder erhöht, spart man Heizkosten. Das Vorgehen lohnt sich besonders bei älteren und schlecht gedämmten Häusern.

    Sommerbetrieb? Heizung abschalten

    Im Sommerhalbjahr sollten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Heizung ganz abschalten. Hier reicht es, die Warmwasserversorgung laufen zu lassen. Wird es kühler, schaltet man die Anlage beim Unterschreiten der Heizgrenztemperatur wieder an. So kann man verhindern, dass die Heizung während kühlerer Wetterperioden im Sommer oder im frühen Herbst unnötig anspringt.

    Optimieren der Leistung dank hydraulischem Abgleich

    Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass an jedem Heizkörper im Haus genau so viel Heizwasser ankommt, wie benötigt. Vor allem für Heizkörper, die weit entfernt vom Heizkessel installiert sind, ist das wichtig. Der hydraulische Abgleich funktioniert so: Per Heizlastberechnung wird ermittelt, wie gut die Dämmung des Gebäudes ist. Dabei berechnen die Fachleute, wie viel Wärme jeder einzelne Raum braucht, also welchen Bedarf an Wasserdurchfluss jeder einzelne Heizkörper hat. An den Ventilunterteilen der einzelnen Heizkörper lässt sich das voreinstellen. Des Weiteren prüfen die Technikerinnen und Techniker, wie hoch der Druck der Heizungspumpe sein muss, damit sich die Wärme gleichmäßig im Haus verteilt.

    Ist die Anlage schließlich hydraulisch abgeglichen, regelt die Heizungspumpe die umgewälzte Wassermenge automatisch nach unten. Oft lässt sich in diesem Zuge die Vorlauftemperatur senken, das spart Energie und Geld.

    Wichtig: Beim hydraulischen Abgleich sollte stets das etwas aufwändigere Berechnungsverfahren B zum Einsatz kommen – und nicht das Schätzverfahren A. Für Eigentümerinnen und Eigentümer größerer Gebäude mit sechs und mehr Wohneinheiten ist das Berechnungsverfahren B sogar Pflicht. Die Fachleute sind dazu verpflichtet, die Berechnungsunterlagen schriftlich zu dokumentieren und diese den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern auszuhändigen.

    Heizungspumpe und Rohre unter der Lupe

    Die Heizungspumpe sorgt dafür, dass das heiße Wasser vom Heizkessel zu den Heizkörpern gelangt. Ist das Gerät veraltet oder nicht geregelt, kann es leicht zum Stromfresser werden. Deshalb prüfen die Fachleute beim Heizungscheck auch, ob die alte Heizungspumpe eventuell ausgetauscht werden muss. Moderne Hocheffizienzpumpen verbrauchen rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Pumpen und sparen dadurch 50 bis 150 Euro Stromkosten pro Jahr.

    Eine gute Dämmung der Armaturen und Rohre hilft ebenfalls, Energie zu sparen. Bei schlecht gedämmten Rohren geht viel Heizenergie verloren. Fachleute empfehlen, ein Rohr mindestens so dick einzupacken, wie der Durchmesser des Rohres selbst ist.

    Frühzeitig um Termin kümmern

    Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die Prüfung ihrer Heizungsanlage mit einem bereits vereinbarten Termin wie beispielsweise der Heizungswartung, der Feuerstättenschau oder dem Kaminkehrtermin kombinieren. Es ist auch erlaubt, sich die Prüfung während eines hydraulischen Abgleichs bestätigen zu lassen. Mit Blick auf die Fristen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, sich frühzeitig um einen Termin zum Heizungscheck zu kümmern.

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  • Immobilien

    16.02.2026

    Hochwertige DG-Wohnung in Neuss-Grimlinghausen, fußläufig zum Rhein – Ihr neues Zuhause!

    Diese stilvolle Dachwohnung befindet sich im 3. Obergeschoss eines modernen Gebäudes in Grimlinghausen. Mit einer Wohnfläche von 64,54 Quadratmetern bietet die Wohnung zwei Zimmer, ein Arbeitszimmer und ein helles Badezimmer. Die offene Raumaufteilung sorgt für ein großzügiges Wohngefühl.

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  • Immobilien

    13.02.2026

    Charmante Doppelhaushälfte in Geldern-Kapellen mit Ausbaureserve im Firstgeschoss

    Diese-Doppelhaushälfte in Geldern-Kapellen bietet Ihnen auf zwei Etagen eine großzügige Wohnfläche von 101,46 m². Die Immobilie verfügt über insgesamt 4 Zimmer, darunter 3 einladende Schlafzimmer und ein modernes Badezimmer. Das Wohn- und Esszimmer bietet mit 27 m² viel Platz und auch den direkten Zugang zu der Terrasse und in den Garten. Die Küche ist zur Straße hin angeordnet und hat einen praktischen, direkt zugänglichen Abstellraum. Für Besuch steht im Erdgeschoss ein kleines Gäste-WC zur Verfügung. Die 3 Schlafzimmer im Obergeschoss sind zwischen 9,16 m² und 13,68 m² groß. Das Firstgeschoss ist über eine Einschubtreppe erreichbar und bietet eine großzügige Ausbaureserve von geschätzten 18 m². Diese Immobilie ist ideal für junge Familien und bietet viel Platz zum Entspannen und Wohlfühlen.

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  • Immobilien

    13.02.2026

    reserviert

    Helle 2 Zimmer-Erdgeschosswohnung mit zwei Terrassen und Garage in Kerken-Nieukerk

    Die Ihnen hier angebotene 2 Zimmer-Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses, welches im Jahre 2001 errichtet wurde. Die ca. 70,97 m² Wohnfläche verteilt sich auf 2 Zimmer, Küche, Diele, Bad und Abstellraum. Die Wohnung verfügt über einen separaten Eingang, dieser ist über die Terrasse der Wohnung erreichbar. Außerdem gehört eine weitere Terrasse zu der Wohnung, welche vom Wohnzimmer aus begehbar ist.

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