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    15.02.2024

    Umfrage: Makler blicken optimistisch auf das Jahr 2024

    Positiver Trend stimmt Makler optimistisch

    Wie ImmoScout24 berichtet, zeigt sich ein positiver Trend am Kaufmarkt ab: bereits im vierten Quartal 2023 stieg die Nachfrage für Eigentumswohnungen im Bestand in den acht größten Metropolen und auch Einfamilienhäuser erlebten eine deutlichen Nachfragezuwachs.

    In einer aktuellen Umfrage des Immobilienportals unter deutschen Maklern geben 70 Prozent zwar an, dass die Nachfrage in 2023 auf einem niedrigen Niveau war. Fast jeder fünfte Makler berichtet jedoch davon, dass die Nachfrage entweder kontinuierlich im Verlauf des Jahres oder zum Jahresende anstieg. Entsprechend positiv ist die Stimmung bei den Maklern. Rund 52 Prozent der Befragten geben an, optimistisch auf das Jahr 2024 zu blicken. Ein Drittel äußert sich neutral und nur rund 15 Prozent sind pessimistisch gestimmt. „Die Vorzeichen für das Jahr 2024 stehen gut: Angesichts der gesunkenen Inflationsrate und Bauzinsen stabilisieren sich die Rahmenbedingungen für alle Marktbeteiligten. Das Kaufinteresse kehrt zurück und ein Großteil der Makler:innen blickt optimistisch auf das aktuelle Jahr, wie unsere Umfrage zeigt“, sagt Gesa Crockford, Geschäftsführerin von ImmoScout24.

    Größte Herausforderungen in 2023

    Die größte Herausforderung der Makler – so sagen es rund 77 Prozent – war im letzten Jahr die Anpassung der Preisvorstellungen auf Seiten der Eigentümer. Denn diese versuchten lange Zeit an den zuvor marktüblichen Preisen festzuhalten. 61 Prozent geben zudem an, dass das Finden von liquiden Kaufinteressierten im letzten Jahr herausfordernd war. Dafür sind unter anderem qualitativ hochwertige Kontaktanfragen (Leads) nötig. Diese zu erhalten und so das Vermarktungspotenzial zu erhöhen, stellte rund 19 Prozent vor Herausforderungen. Eine höhere Sichtbarkeit und Reichweite nennen 11 Prozent, zusätzliche Qualifikationen rund 6 Prozent.

    Um die Nachfrage weiter zu steigern, investierten 40 Prozent verstärkt in die Digitalisierung ihres Geschäfts und 17 Prozent setzten auf den Einsatz neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Für jeweils 23 Prozent waren zudem die Themen (Daten-)Sicherheit und Transparenz sowie die Schulung des Personals wichtig.

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    08.02.2024

    Bundeshaushalt 2024: Etat des Bauministeriums wächst auf 10,4 Mrd. Euro

    Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau auf 18,15 Milliarden Euro, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien von über 2 Milliarden Euro, soll es drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum geben.

    Die wichtigsten Investitionen im Überblick

    • Das Bauministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) teilt in einer aktuellen Pressemitteilung seine wichtigsten Investitionen mit:
    • Bis 2027 fließen insgesamt rund 45 Milliarden Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
    • Das Programm „Junges Wohnen“ soll mit 500 Millionen Euro jährlich bezahlbaren Wohnraum am Ausbildungs- oder Studienort schaffen.
    • Das Programm klimafreundlicher Neubau läuft bereits. In 2023 wurden dafür etwa 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
    • Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Millionen Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht und ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
    • Für das Programm für genossenschaftliches Wohnen wurden die Mittel in 2024 von 75 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro erhöht.

    Drei neue Förderprogramme

    • Jung kauft Alt: Mit diesem Programm sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung gefördert werden. Neben der energetischen Sanierung soll zugleich Leerstand entgegengewirkt werden. Dafür sind 350 Millionen Euro in 2024 vorgesehen.
    • Gewerbe zu Wohnen: Auch leerstehende Gewerbe oder Bürogebäude sollen für mehr Wohnraum zugänglich gemacht werden. Deshalb wird der Erwerb und Umbau sowie deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm in Höhe von 120 Millionen Euro in 2024 unterstützt.
    • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ soll kurzfristig wirken und ist zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt eine Milliarde Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss.

    Die neuen Förderprogramme sollen im Sommer bzw. Herbst 2024 an den Start gehen. Details werden derzeit noch ausgearbeitet.

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    01.02.2024

    Betriebskosten in Deutschland steigen um 5 Prozent

    Regionale Unterschiede sind groß

    Insbesondere bei den Betriebskostenpositionen Grundsteuer, Wasser/Abwasser oder Müllbeseitigung ergeben sich regional bzw. lokal teilweise erhebliche Preisunterschiede. Das gilt auch für Heizkosten und Warmwasser. Die Kosten für Heizung und Warmwasser liegen im Abrechnungsjahr 2022 im Durchschnitt bei 1,07 Euro/qm/Monat, in der Spitze bei 1,82 Euro/qm/Monat. Wie hoch diese Kosten ausfallen, hängt vor allem von klimatischen Einflüssen, dem energetischen Zustand der Immobilie und den starken Preisunterschieden zwischen Heizöl, Fernwärme und Gas ab. Auch die Preisgestaltung der einzelnen Gas- und Fernwärmeversorger sorgt für unterschiedlich hohe Kosten.

    Die Auswertung basiert auf dem BetriebskostenCheck, der von der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online entwickelt wurde. Er zeigt deutliche Steigerungen bei den Kosten für Heizung und Warmwasser, Hauswartsleistungen und Versicherungen seit dem letzten Betriebskostenspiegel 2018.

    Sparpotenzial bei verbrauchsabhängigen Positionen

    Co2online sieht das größte Sparpotenzial bei den verbrauchsabhängigen Positionen wie Heizung, Warmwasser und Wasser. Durch sparsames Verhalten sollen Mieter ihren Verbrauch und somit ihre Kosten deutlich senken können. In einem durchschnittlichen Haushalt entfallen 71 Prozent des Energieverbrauchs auf die Raumwärme. Die Erwärmung von Wasser verbraucht 15 Prozent der gesamten Energie. 14 Prozent sind es beim Stromverbrauch.

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    24.01.2024

    Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

    Der hydraulische Abgleich

    Die Optimierung der Heizungsanlage muss durch eine Fachkraft ausgeführt werden und die folgenden Maßnahmen beinhalten:

    • Heizlastberechnung für alle Räume
    • Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
    • Durchführen des hydraulischen Abgleichs
    • Anpassung der Vorlauftemperatur

    Von der Pflicht ausgenommen sind Eigentümer, die bei der aktuellen Heizung bereits einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen haben. Ausgenommen sind zudem Gebäude, die innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist

    • eine neue Heizung und / oder umfassende Dämmung bekommen oder
    • umgenutzt oder stillgelegt werden.

    Was ist der hydraulische Abgleich?

    Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Zunächst wird die benötigte Wärme für jeden Raum ermittelt, um dann das Heizsystem optimal darauf einzustellen. Ziel des hydraulischen Abgleichs ist es, Energie zu sparen und den Wohnkomfort zu erhöhen. Durchgeführt wird der hydraulische Abgleich durch Schornsteinfeger, einige Energieberater oder durch SHK-Handwerker (Sanitär-Heizung-Klima).

    Mitte 2022 hat die Bundesregierung die Kosten für den hydraulischen Abgleich geschätzt und gab die zu erwartenden Kosten an. Demnach werden für Nichtwohngebäude mit 1.500 Quadratmetern etwa 2.000 Euro fällig, für ein Wohngebäude mit sieben Wohneinheiten etwa 4.000 Euro und für ein Nichtwohngebäude mit über 10.000 Quadratmetern Energiebezugsfläche etwa 6.000 Euro.

     

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    18.01.2024

    Reine Online-Eigentümerversammlung: Fluch oder Segen?

    Wie ist die aktuelle Situation?

    Wohnungseigentümerversammlungen können als reine Präsenzveranstaltung, als Präsenzveranstaltung mit der Option zur Online-Teilnahme (hybrid) oder als reine Online-Versammlung (virtuell) durchgeführt werden.
    Bereits jetzt können Wohnungseigentümer bestimmen, dass die Versammlungen ausschließlich online durchgeführt werden sollen. Dafür ist die Zustimmung aller erforderlich.

    Die Bundesregierung berät nun darüber, ob auch eine 3/4 -Mehrheit über die Durchführung rein virtueller Versammlungen entscheiden soll. Für die Ermittlung der Stimmmehrheit sind dabei nur diejenigen Personen maßgeblich, die an der Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung teilnehmen. Der Beschluss – virtuelle Versammlungen durchzuführen – darf maximal 3 Jahre umfassen, dann muss neu abgestimmt werden.

    Was wird kritisiert?

    Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum lehnt das Vorhaben in seiner aktuellen Stellungnahme ab, da die Gefahr besteht, dass ältere, hörgeschädigte und bildungsbenachteiligte Eigentümer ausgeschlossen werden. Die Tür der Präsenzteilnahme muss weiterhin offengehalten werden – damit Wohnungseigentümergemeinschaften nicht gespalten werden. „Das Argument des Gesetzgebers, mit der Digitalisierung der Eigentümerversammlung könne man die Herausforderungen der Energie- und Klimawende reduzieren, ist vorgeschoben“, sagt WiE-Vorständin Gabriele Heinrich. „Es wird keine Heizung schneller ausgetauscht werden, nur weil die Entscheidung darüber per Videokonferenz erfolgt.“

     

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    11.01.2024

    Immobilen-Kredite: Bauzinsen fallen unter drei Prozent

    Gesunkene Renditen und sich entspannende Inflation

    Die Immobilienzinsen sind zum Jahresstart auf unter drei Prozent gesunken: Aktuell liegen die bestmöglichen Zinsen für zehnjährige Baufinanzierungen bei 2,93 Prozent – 0,36 Prozentpunkte niedriger als noch am 1. Dezember 2023. „Die gesunkenen Renditen für zehnjährige Bundesanleihen und die sich entspannende Inflation sorgen für fallenden Bauzinsen“, sagt Ingo Foitzik, Geschäftsführer Baufinanzierung bei CHECK24. „Die Banken haben diese Entwicklung bereits eingepreist. Wir rechnen in den nächsten Wochen eher mit einer Seitwärtsbewegung als mit stark fallenden Zinsen. Immobilienkäufer*innen sollten sich jetzt um ihre Finanzierung kümmern und nicht auf weitere Senkungen spekulieren.“

    Beispielrechnung

    Check24 rechnet vor: Bei einer Baufinanzierung von 400.000 Euro und aktuellem Bestzinssatz von 2,93 Prozent p. a. entstehen Zinskosten in Höhe von 104.569 Euro bis zum Ende der zehnjährigen Sollzinsbindung. Die monatliche Rate liegt in diesem Fall bei 1.643 Euro. Im Vergleich zu einem Zins Anfang Dezember in Höhe von 3,29 Prozent sparen Haus- oder Wohnungskäufer 12.673 Euro Zinskosten bei einer um 120 Euro niedrigeren Monatsrate.

    Jochen Möbert, Analyst der Deutschen Bank rechnet im weiteren Jahresverlauf mit steigenden Bauzinsen. In einer aktuellen Studie schreibt er, das er damit rechne, dass die fünf- bis zehnjährigen Hypothekenzinsen wieder auf 3,8 Prozent steigen werden.

     

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